AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der österreichischen Versicherungsmakler (AGB-VersMakler) Beschlossen vom Bundesgremium der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten
Der Versicherungsmakler (kurz VM) vermittelt unabhängig von seinen und dritten Interessen, insbesondere unabhängig vom Versicherungsunternehmer (Versicherer) Versicherungsverträge zwischen Versicherer und Versicherungskunden (kurz VK). Der vom VK mit seiner Interessenwahrung in privaten, betrieblichen Versicherungsangelegenheiten beauftragte VM ist für beide Parteien des Versicherungsvertrages tätig, hat aber überwiegend die Interessen des VK zu wahren. Der VM leistet nach dem MaklerG, den allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz AGB) und einem mit dem VK abgeschlossenen Maklervertrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes. Die AGB sind ab Vereinbarung eine für VK und VM verbindliche Basis im Geschäftsverkehr zwischen beiden und bei Abwicklung der Geschäftsfälle.
1. Pflichten des Versicherungsmaklers (VM):
1.1. Die Interessenwahrung umfaßt die fachgerechte, den jeweiligen Bedürfnissen und Notwendigkeiten entsprechende Beratung und Aufklärung des VK über den zu vermittelnden Versicherungsschutz. Der VM erstellt eine angemessene Risikoanalyse und ein angemessenes Deckungskonzept aufgrund der ihm erteilten Informationen und ausgehändigten Unterlagen.
1.2. Der VM ist verpflichtet, dem VK den nach den Umständen des Einzelfalles bestmöglichen Versicherungsschutz zu vermitteln. Die Interessenwahrnehmung ist auf Versicherer mit Niederlassung in Österreich beschränkt, auf andere nur gegen Entgeltvereinbarung für den erhöhten Aufwand. Die Vermittlung des bestmöglichen Versicherungsschutzes durch den VM erfolgt bei entsprechender Bearbeitungszeit unter Berücksichtigung des Preis-Leistungsverhältnisses: das bedeutet neben der Höhe der Versicherungsprämie, insbesondere auch die Fachkompetenz des Versicherers, seine Gestion bei der Schadenabwicklung, seine Kulanzbereitschaft, die Vertragslaufzeit, die Möglichkeit von Schadenfallkündigungen, die Höhe von Selbstbehalten etc.
1.3. Der VM ist nur bei Entgeltvereinbarung zur Tätigkeit nach § 28 Z. 4 (Bekanntgabe von Rechtshandlungen etc.) und Z. 5 (Prüfung des Versicherungsscheines) MaklerG verpflichtet. Gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.
1.4. Der VM ist nur bei Entgeltvereinbarung zur Tätigkeit nach § 28 Z. 6 (Unterstützung bei Versicherungsfall etc.) und Z. 7 (laufende Überprüfung etc.) MaklerG verpflichtet. 1.5. Der VM ist zur Verschwiegenheit verpflichtet, hat Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der VK, die ihm bei seiner Beratung bekannt wurden, zu wahren und dem Versicherer nur solche Informationen weiterzugeben, die zur Beurteilung des zu versichernden oder versicherten Risikos notwendig sind. Der VK stimmt der automatisationsunterstützten Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu.
2. Pflichten des Versicherungskunden (VK)
2.1. Der VK wird alle für den Abschluß der gewünschten Versicherungen und für den VM für eine korrekte Erfüllung seines Auftrages notwendigen, relevanten Daten, Informationen und Unterlagen wahrheitsgemäß und vollständig bekanntgeben. Ebenso wird er alle für die Versicherungsdeckung relevanten Veränderungen, insbesondere Adreßänderungen, Änderungen der Tätigkeit, Auslandstätigkeit, Gefahrenerhöhung usw., dem VM unverzüglich und unaufgefordert schriftlich bekanntgeben. Der VK hat – wenn erforderlich – an einer Risikobesichtigung durch den VM oder Versicherer nach vorheriger Verständigung und Terminabsprache teilzunehmen und auf besondere Gefahren von sich aus hinzuweisen.
2.2. Der VK nimmt zur Kenntnis, dass ein von ihm oder für ihn vom VM unterfertigter Antrag noch keinen Versicherungsschutz bewirkt und der Annahme durch den Versicherer bedarf. Der VK nimmt zur Kenntnis, dass zwischen Unterfertigung des Versicherungsantrages und dessen Annahme durch den Versicherer ein ungedeckter Zeitraum bestehen kann. Der VK wird alle durch die Vermittlung des VM übermittelten Versicherungsdokumente auf sachliche Unstimmigkeiten und allfällige Abweichungen vom ursprünglichen Auftrag überprüfen und dem VM zur Berichtigung mitteilen.
2.3. Der VK nimmt zur Kenntnis, dass mündliche Nebenabreden mit dem VM und/oder dessen Mitarbeitern unwirksam und alle Aufträge und Anweisungen an den VM schriftlich zu erteilen sind; Abweichungen von diesem Erfordernis bedürfen der Schriftlichkeit. Gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.
2.4. Der VK nimmt zur Kenntnis, dass er als Versicherungsnehmer Obliegenheiten aufgrund des Gesetzes und Versicherungsbedingungen im Versicherungsfall einzuhalten hat, deren Nichteinhaltung zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen kann.
3. Sonstiges:
3.1. Wegen der großen Zahl und Mannigfaltigkeit der Geschäftsvorfälle ist für die gesamte Geschäftsverbindung die Haftung des VM auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt; bei Verbrauchergeschäften gilt der Haftungsausschluß nur für andere als Personenschäden. Außer bei Verbrauchergeschäften ist die Haftung bei grober Fahrlässigkeit mit der Höhe der gesetzlichen Mindesthaftpflichtsumme beschränkt und erstreckt sich nicht auf entgangenen Gewinn.
3.2. Schadenersatzansprüche gegen den VM kann der VK nur innerhalb von 6 Monaten – für Verbraucher von 3 Jahren – nach Kenntnis des Schadens gerichtlich geltend machen, längstens jedoch innerhalb von 3 Jahren ab Abschluß des schadenbegründenden Sachverhalts.
3.3. Die Vertragsparteien werden die AGB auf allfällige Rechtsnachfolger übertragen und bestätigen, dass die AGB auch dann gültig sind, falls VK oder VM ihre Rechtsform ändern, ihr Unternehmen oder ihr Vermögen in eine Gesellschaft einbringen, eine Fusion vornehmen oder auf andere Art eine Änderung in der Rechtsperson des VK oder des VM eintritt. Die Verpflichtung zur Vornahme aller Rechtshandlungen, die für die Weitergeltung der AGB notwendig sind, ist vereinbart. Gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.
3.4. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, jegliche Änderung in der Person der Vertragspartner dem anderen Teil jeweils unverzüglich schriftlich bekanntzugeben.
4. Entgeltanspruch:
Im Zusammenhang mit vermittelten Verträgen ist Entgelt des VM die Provision, § 30. (1) MaklerG, darüber hinaus steht dem VM bei schriftlicher Vereinbarung nach 1.2, 1.3 und 1.4 ein angemessenes Entgelt durch den VK zu.
Bestimmte Leistungen sind vom § 30. (1) MaklerG nicht umfasst. Für diese durch den VK veranlassten Mehraufwendungen verrechnen wir angemessene Gebühren. Die betroffenen Leistungen und die Höhe der Gebühren sind nachfolgend angeführt:
Retournierung der Originalvollmacht nach Kündigung per Post: 35,- EUR
Ausstellung einer IVK im Büro Gloggnitz: 20,- EUR
Bearbeitung von Schäden aus Verträgen welche über einen Fremdvermittler abgeschlossen wurden nach individueller Vereinbarung.
5. Örtlicher Geltungsbereich:
5.1. Die Tätigkeit des VM wird, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, örtlich auf Österreich beschränkt.
5.2. Soweit im Einzelfall keine zwingenden gesetzlichen Regelungen entgegenstehen, gilt ausschließlich österreichisches Recht; Erfüllungsort ist der Ort der Berufsniederlassung des VM.
5.3. Bei Streitigkeiten ist ausschließlich das sachlich zuständige Gericht am Ort der Berufsniederlassung des VM – bei Verbrauchern am Ort seines Wohnsitzes, seines gewöhnlichen Aufenthaltes oder seiner Beschäftigung – anzurufen, soweit im Einzelfall keine zwingenden gesetzlichen Regelungen entgegenstehen.
6.
Abweichende Vereinbarungen von den AGB regelt ein gesonderter schriftlicher Maklervertrag. Etwaige Unwirksamkeit einzelner Punkte berührt nicht die Geltung der übrigen Punkte der AGB.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für AMD Häring Vorteilsclub (VOV) und dessen Mitglieder:
1. Allgemeines
1.1
Nachstehende Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen der AMD Häring KG und allen seiner Mitglieder. „VOV Pluspaket Grundschutz“, „VOV Pluspaket Privat“ und „VOV Pluspaket Firma“ bieten unterschiedliche Serviceleistungen, wodurch jeder die Möglichkeit hat, sein optimales Produkt zu wählen, das ihm dann in jeder - im Folgenden beschriebenen - Situation im vorgesehenen Deckungsumfang zur Verfügung steht. Dies erfolgt nur bei vollständiger Leistung der vorgeschriebenen Prämien.
1.2
Die Firma AMD Häring KG vermittelt Dienstleistungen von KFZ-Fachwerkstätten (Punkte 1 bis 4 des Antrag auf Mitgliedsschaft beim AMD Häring Vorteilsclub), Versicherungsunternehmen und Kooperationspartnern. Für die Leistungen dieser Vertragspartner übernimmt die AMD Häring KG keine Haftung. Ein Gewährleistungsanspruch des Kunden gegen die AMD Häring KG besteht nicht.
1.3
Die AGB und die darin festgelegten Preise können einseitig von der AMD Häring KG durch schriftlichen Hinweis an den Vertragspartner geändert werden. Die Zustimmung des Vertragspartners zur Vertragsänderung wird angenommen, wenn diese nicht ausdrücklich innerhalb von 6 Wochen widerspricht.
1.4
Da mit gegenständlichem Produkt u.a. Versicherungsleistungen vertrieben werden, sind sämtliche Informations- und Dokumentationspflichten, die bestehende Rechtsvorschriften vorsehen, einzuhalten.
1.5
Bei den Punkten „Flugverspätung-Sofortschutz“ und „Reisepreisminderung“ handelt es sich um Serviceleistungen der ARAG SE Direktion für Österreich welche kostenlos und ohne dem AMD Häring KG Vorteilsclub beizutreten unter www.arag.at in Anspruch genommen werden können.
1.6
Unser Ziel ist es jedem Kunden in jedem Schadenfall eine optimal Betreuung entsprechend seiner gewählten Mitgliedschaft anbieten zu können. Dazu gehören auch unsere speziell ausgewählten Partnerwerkstätten bei denen wir auf hohe Qualität achten und diese auch laufend überprüfen. Wir vermitteln ausschließlich ausgewählte österreichische KFZ-Fachwerkstätten. Dadurch ist es möglich, Ihnen das beste Service und dies auf höchstem Niveau bieten zu können. Unsere Mitarbeiter sind im ständigen Kontakt mit unseren Partnern und
gewährleisten dadurch ein hohes Maß an Service- und Qualitätsvorteilen. Die vermittelten Vertragspartner der AMD Häring KG sind ausschließlich am österreichischen Markt tätige Unternehmen mit Firmensitz in Österreich.
2. Vertragsschluss
Der Vertrag zwischen der AMD Häring KG und den Mitglieder des AMD Häring Vorteilsclub (Privat/Firma)
kommt aufgrund der Gegenzeichnung und schriftlichen Bestätigung am Antrag auf Mitgliedsschaft beim AMD Häring Vorteilsclub zustande. Die AMD Häring KG verpflichtet sich gegenüber VOV als Vertragspartner im Schadenfall alle vertraglich festgelegten Serviceleistungen für dessen Mitglieder zu erfüllen. Voraussetzung dafür sind die vollständige Leistung der vorgeschriebenen Prämien und die Einhaltung der nachstehend festgelegten
Bedingungen zu den jeweiligen Serviceleistungen.
3. Vertragsdauer, Kündigung
3.1
Der Vertrag endet für das Mitglied automatisch mit der Auflösung seiner AMD Häring Vorteilsclub Mitgliedschaft. Die Mitgliedschaft im AMD Häring Vorteilsclub wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, sie kann von jedem Vertragspartner frühestens nach Ablauf des ersten Jahres unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist jeweils zur Hauptfälligkeit gekündigt werden. Die Hauptfälligkeit ist immer der nächstfolgende Monatserste nach dem Datum an dem die Mitgliedschaft begonnen hat.
3.2
Bei Vorliegen wichtiger Gründe kann dieser Vertrag von jedem Vertragspartner mittels eingeschriebenen Briefes ohne Einhaltung einer Frist jederzeit vorzeitig aufgelöst werden. Ein wichtiger Grund, der die AMD Häring KG zur sofortigen Auflösung dieses Vertrages berechtigt, ist insbesondere dann gegeben, wenn das AMD Häring Vorteilsclub Mitglied mit der Bezahlung des Mitgliedsbeitrag gemäß Punkt 4. länger als 14 Tage nach erfolgter Zahlungsaufforderung in Verzug ist.
3.3
Im Fall des Todes des AMD Häring Vorteilsclub Mitglied endet dieser Vertrag mit sofortiger Wirkung.
4. Mitgliedsbeitrag
Der Mitgliedsbeitrag beinhaltet die Leistungen des AMD Häring Vorteilsclub, abhängig von der gewählten Variante,
ist jährlich oder monatlich und jeweils im Vorhinein an die AMD Häring KG zu entrichten.
4.1
Folgende Mitgliedsbeiträge gelten bis auf Widerruf:
Für das „VOV Pluspaket Grundschutz“ wird ein Mitgliedsbeitrag von € 3,00 pro Monat/ € 36,- pro Jahr
wie vereinbart eingezogen.
Für das „VOV Pluspaket Privat“ wird ein Mitgliedsbeitrag von € 15,54 pro Monat/ € 186,48 pro Jahr
wie vereinbart eingezogen.
Für das „VOV Pluspaket Firma“ wird ein Mitgliedsbeitrag von € 35,00 pro Monat / € 420,00 pro Jahr
wie vereinbart eingezogen.
4.2 Ermächtigung zum Einzug von Forderungen mittels SEPA-Lastschriftmandat
Bei AMD Häring Vorteilsclub Mitgliedern wird ausdrücklich und ausschließlich die Zahlungsart „Lastschrift“ vereinbart und durch die AMD Häring KG ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt. Bei Unternehmen ist auch eine jährlich Zahlweise per Zahlschein möglich.
4.3. Zahlungsverzug
Das AMD Häring Vorteilsclub Mitglied hat dafür Sorge zu tragen, dass die Einziehung mittels SEPA-Lastschriftmandat durchgeführt werden kann. Durch Verschulden des AMD Häring Vorteilsclub Mitglied entstehende Rücklastgebühren und/oder Mahnkosten sind vom AMD Häring Vorteilsclub Mitglied zu tragen.
5. Rücktrittsrecht bei Verbrauchern
5.1.
Gemäß § 3 Konsumentenschutzgesetz (KSchG) ist das AMD Häring Vorteilsclub Mitglied berechtigt, bei Abgabe seiner Vertragserklärung außerhalb der Geschäftsräume der AMD Häring KG oder bei einem Stand auf einer Messe von diesem Vertrag zurückzutreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen dieses Vertrages oder danach binnen 14 Tagen erklärt werden. Die Frist beginnt mit der Unterzeichnung des Antrages auf Mitgliedschaft beim AMD Häring Vorteilsclub und der Ausfolgung einer Belehrung über das Rücktrittsrecht, die Rücktrittsfrist und die Vorgangsweise für die Ausübung des Rücktrittsrechts in Form der AGB`s, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen dieses Vertrages zu laufen.
5.2
Die Erklärung des Rücktritts ist an keine bestimmte Form gebunden. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.
6. Wer hat Anspruch auf die genannten Leistungen?
Anspruch auf die Leistungen gemäß dem jeweiligen Leistungspaket hat das im Antrag genannte
Mitglied, bei Privatkunden der in häuslicher Gemeinschaft lebende Ehegatte oder Lebensgefährte, sowie deren Kinder (jedoch nur, wenn diese in häuslicher Gemeinschaft mit dem Kunden leben, das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sich in Ausbildung befinden und nicht selbsterhaltungsfähig sind).
7. Servicepunkte im AMD Häring Vorteilsclub – Pluspaket enthalten:
7.1 Minus € 150,- Selbstbehalt:
Ab Reparaturkosten von € 500,- pro Schadenfall vermindert sich der Selbstbehalt um € 150,00.
Fällt kein Selbstbehalt an, etwa weil die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners zahlt, besteht kein
Anspruch auf € 150,00 Ermäßigung. Die Selbstbehaltsminimierung von € 150,00 bezieht sich immer auf
den Ihnen, durch Ihren Versicherer tatsächlich vorgeschriebenen Selbstbehalt lt. Ihrem Versicherungsvertrag. Beispiel: Hat der Kunde einen vereinbarten Selbstbehalt von € 300,00 (gemäß Kaskovertrag), welcher vom Versicherer bei Zahlung der Reparaturrechnung an die Werkstatt abgezogen wird, werden von der Werkstatt lediglich € 150,00 dem Kunden weiterverrechnet. Die Abrechnung des Schadens erfolgt mittels Zession, welche Sie im Schadenfall bei der Werkstatt unterschreiben müssen. Über diese verrechnet die Werkstatt direkt mit dem Versicherer.
7.2 Abhol- u. Bring-Service:
Ihr beschädigtes Fahrzeug wird abgeholt und nach der Reparatur wieder zurück gebracht. Die AMD Häring KG stellt umgehend die Verbindung zwischen Reparaturwerkstatt und dem Kunden her. Der Ort der Abholung des Fahrzeuges wird mit der Werkstatt vereinbart. Die Terminvereinbarung erfolgt unmittelbar nach Eingang der Anforderung bei der AMD Häring KG. Folglich wird die genaue Zeit für die Abholung ihres Fahrzeuges vereinbart
bzw. wo Sie auch Ihren Leihwagen übernehmen können. Das Fahrzeug kann auch von Ihnen selbständig
in die Werkstätte gebracht werden.
7.3 Leihwagen gratis:
Dem Kunden steht für die gesamte Reparaturzeit ein gratis Leihfahrzeug von einer unserer Partnerwerkstätten zur Verfügung. Das wenn möglich dem Reparaturfahrzeug gleichwertigen Leihfahrzeug wird dem Kunden unmittelbar nach Anforderung zur Verfügung gestellt. Die Treibstoffkosten sind vom Kunden zu tragen.
7.4 Fahrzeugreinigung:
Sofort nach der Reparatur wird Ihr Auto innen und außen auf Hochglanz gebracht und gereinigt übergeben.
7.5.
Die Leistungen aus 7.1 bis 7.4 kann nur in einer von der AMD Häring KG vermittelten Werkstatt in Anspruch genommen werden. Wählt das AMD Häring KG Vorteilsclub - Mitglied eine andere Werkstätte, verzichtet es damit auf die genannten Leistungen. Wenn kein Reparaturauftrag erteilt wird bzw. erteilt werden kann (zum Beispiel bei Totalschaden des KFZ) besteht kein Anspruch auf die genannte Leistung.
7.6 Pickerl gratis:
Die Kosten für die vorgeschriebene Fahrzeugüberprüfung nach § 57 a KFG werden für Vorteilsclub-Mitglieder anteilig mit je 37,- EUR ersetzt. Für die Inanspruchnahme dieser Leistung ist eine Vorlage der Rechnung über die § 57a KFG Überprüfung notwendig. Die Ersatzleistung ist pro Kalenderjahr für das „VOV Pluspaket Privat“ auf drei Fahrzeuge und für das „VOV Pluspaket Firma“ auf zehn Fahrzeuge begrenzt.
8. Servicepunkte im AMD Häring Vorteilsclub – Pluspaket und Grundschutz enthalten:
8.1 Flugverspätungs-Sofortschutz:
Eine Serviceleistung der ARAG SE Direktion für Österreich welche kostenlos und ohne dem AMD Häring KG Vorteilsclub beizutreten unter https://www.arag.at/privatrechtsschutz/reiserecht in Anspruch genommen werden kann.
Ihr Flug hatte Verspätung und Sie sind nicht versichert? – ARAG hat die Lösung. Ob ein Anspruch besteht und in welcher Höhe kann JEDER direkt auf der Homepage einfach und schnell selbst errechnen – quasi noch direkt am Flughafen in der Abflughalle. Die ARAG übernimmt rückwirkend Versicherungsschutz für die Durchsetzung von Flugverspätungsschäden innerhalb der letzten 3 Jahre. Auch dann wenn Sie noch kein Kunde bei ARAG sind, sofern Sie einen Privat-Rechtsschutz bei ARAG abschließen.
8.2 Klientenanwalt:
Wenn Sie mal Rat brauchen stehen Ihnen unsere erfahrenen Partneranwälte persönlich zur Verfügung, übrigens auch dann, wenn Sie noch kein Kunde sind, sofern Sie einen Privat-Rechtsschutz über die AMD Häring KG abschließen. Eine Terminvereinbarung mit unseren Partneranwälten erfolgt unmittelbar nach Abschluß der Privat-Rechtsschutzversicherung über die AMD Häring KG.
Zugang zur Rechtsservice- und Schlichtungsstelle (RSS) Im Fachverband der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten in der Wirtschaftskammer Österreich ist eine Rechtsservice- und Schlichtungsstelle (RSS) eingerichtet. Diese Institution ist gemäß Punkt 1.1 der Satzung (siehe: https://www.wko.at/branchen/stmk/information-consulting/versicherungsmakler-berater-versicherungsangelegenheiten/rechtsservice-und-schlichtungsstelle-rss.html )
zur außergerichtlichen Konfliktlösung im rechtlichen Dreiecksverhältnis Versicherer – Versicherungskunde – Versicherungsmakler – berufen. Die AMD Häring KG übernimmt die Verpflichtung, das im Falle der Beauftragung durch das AMD Häring KG Vorteilsclub Mitlgied im Sinne des Punktes 3.1.2 lit b zu vertreten und all seine in der Satzung festgelegten Antragsrechte im Sinne des AMD Häring KG Vorteilsclub Mitglied auszuüben. Dabei kann es sich um Streitigkeiten in Deckungsfragen, über Existenz oder Inhalt von Versicherungsverträgen, Prämienangelegenheiten oder Schadenersatzansprüche handeln.
8.3 Reisepreisminderung:
Eine Serviceleistung der ARAG SE Direktion für Österreich welche kostenlos und ohne dem AMD Häring KG Vorteilsclub beizutreten unter https://www.arag.at/services/reisepreisminderung/ in Anspruch genommen werden kann.
Was müssen Urlauber hinnehmen? Grundsätzlich wird zwischen „Unannehmlichkeit“ und tatsächlichem Mangel unterschieden! Der leichte Dieselgeruch auf einer Kreuzfahrt wäre ersteres, Kakerlaken auf dem Büffet hingegen ein wirklicher Grund zur Reisepreisminderung. Grundsätzlich gilt bei der Buchung einer Reise, dass der Reiseveranstalter seinen Verpflichtungen, die sich häufig mit einem Blick in den Reiseprospekt feststellen lassen, nachkommen muss. Doch auch hier ist Vorsicht geboten! Ein „Zimmer zur Meerseite“ bedeutet nicht gleich Anspruch auf Meerblick und auch die Definition „Strandlage“ lässt mehr Interpretationsraum zu, als vielen Urlaubern lieb ist.
Zur Berechnung der Minderung werden die Mittelwerte der Prozentsätze aus der vom Landgericht Frankfurt erstellten "Frankfurter Tabelle zur Reisepreisminderung (Stand 01.01.1994)" entnommen. Sie sind für Gerichte nicht bindend und können Ihnen nur als Orientierungshilfe dienen. Der Rechner der ARAG SE bietet eine Erstinformation. Er ersetzt keine juristische Betreuung.
8.4 Alarmsysteme:
Kostenloser Beratungsgutschein der Firma Aliberta Alarmanlagen für Vorteilsclub-Mitglieder
8.5 Polizzencheck Gratis:
Die AMD Häring KG überprüft, in periodischen Intervallen, die bestehenden Versicherungsverträge welche über die AMD Häring KG abgeschlossen wurden anhand der bei Antragsstellung angegebenen Daten des AMD Häring Vorteilsclub Mitglied und aktualisiert diese regelmäßig mittels einer vorliegenden Vollmacht des AMD Häring Vorteilsclub Mitglied, somit ist die gesetzliche Aktualität der Verträge gewährleistet.
Ergeben sich Veränderungen in der Sphäre des AMD Häring Vorteilsclub Mitglied, welche die individuelle Risikosituation betreffen, verpflichtet sich das AMD Häring Vorteilsclub Mitglied, die AMD Häring KG zu informieren, um ihm die Möglichkeit zu geben, den Versicherungsschutz an die geänderte Risikosituation anzupassen. Anlassbezogene Betreuungstermine sind in diesem Vertrag inkludiert.
8.6 Günstiger Mobiltelefonieren:
Besonders günstiger Magenta® Sondertarif für Vorteilsclub-Mitglieder über unseren Kooperationspartner mobile2business. Informationen über den Tarif sowie die Möglichkeit zum Abschluss erhalten sie im Büro der
AMD Häring KG.
8.7 Infrarotheizysysteme:
Mit HEAT4ALL Heizpaneele verbinden Sie individuelles Design mit den zahlreichen Vorteilen von Infrarotheizsystemen, Vorteilsclub-Mitglieder erhalten beim Erwerb eines Infrarotheizsystem über die AMD Häring KG besondere Vergünstigungen.
8.8 Energiekosten - Tarifmanagement:
Unser Service für Vorteilsclub-Mitglieder. Die WATT·MANN Tarifmanagement GmbH wurde von Energiekostenberater Karl Weber gegründet und ist seit 2012 erfolgreich im Bereich Strom- und Gaskosteneinsparung tätig. Sie ist unabhängig von allen Energie-Anbietern. Deshalb berät sie ausschließlich im Interesse des Kunden, für den sie den jeweils günstigsten Tarif findet.
8.9 Schadenservice:
„Wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen…“. Damit diese Binsenweisheit nicht auch auf Sie zutrifft, übernimmt die AMD Häring KG für Sie die professionelle Schadenbearbeitung in allen Versicherungssparten, wie Feuer, Sturm, Leitungswasser, Haftpflicht, Unfall usw., nach Vereinbarung auch Schäden von Fremdverträgen, wir lassen Sie nicht im Stich.
Die AMD Häring KG bietet dem Vorteilsclub-Mitglied Unterstützung im Schadenfall durch sachkundige Beratung. Nach Übermittlung der Schadenmeldung durch das Vorteilsclub-Mitglied prüft die AMD Häring KG vorab, ob der Schaden gedeckt ist, und prüft die Schadenmeldung auf Schlüssigkeit und Vollständigkeit. Die AMD Häring KG ist erster Ansprechpartner des Vorteilsclub-Mitglied und wahrt dessen Interessen in der Schadenabwicklung. Er hat dem Vorteilsclub-Mitglied bei der Verfassung der Schadenmeldung beizustehen, ihm bei seinen Verhandlungen mit dem Versicherungsunternehmen zu assistieren oder – je nach Maklervollmacht – das Vorteilsclub-Mitglied zu vertreten. Im Gegenzug verpflichtet sich das Vorteilsclub-Mitglied, die AMD Häring KG unverzüglich nach Kenntnis eines Schadens zu verständigen, alle Vorkehrungen zur Schadenminderung zu treffen und der AMD Häring KG alle für eine Schadenabwicklung notwendigen Informationen und Unterlagen zu übermitteln.
8.10 Schadensanierung Wasser, Brand, Sturm usw.
24 Stunden Schadenshotline über unsere Kooperationspartner, die Schadensabwicklung erfolgt über die AMD Häring KG, Mo-Fr 08-17 Uhr: 0043 2662/45268.
9. Pflichten des Vorteilsclub-Mitglied
9.1. Informationspflicht:
Das Vorteilsclub-Mitglied hat der AMD Häring KG alle Umstände mitzuteilen, die erforderlich sind, damit AMD Häring KG die Leistungen von Punkt 7.1 bis 8.10 erfüllen kann. Insbesondere hat das Vorteilsclub-Mitglied der AMD Häring KG über sämtliche relevanten Umstände und Veränderungen, die seine persönliche und/oder betriebliche Risikosituation betreffen, umgehend schriftlich zu informieren.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
Erfüllungsort ist der Ort der gewerberechtlichen Niederlassung der AMD Häring KG. Gerichtsstand ist das an diesem Ort sachlich zuständige Gericht. Unbeschadet dessen ist für Konsumenten iSd KSchG jenes Gerichts zuständig, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung des Konsumenten liegt. Anzuwenden ist österreichisches Recht. Firmenbuchnummer AMD Häring KG: 231412m
10.2. Datenschutz
Die AMD Häring KG verarbeitet die personenbezogenen Daten des Vorteilsclub-Mitglied ausschließlich unter Beachtung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen (DSGVO, DSG, TKG 2003). „Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen die sich auf identifizierte oder identifizierbare natürliche Personen beziehen, beispielsweise Name, Geburtsdatum, Adresse, Geschlecht, Telefonnummer, KFZ-Kennzeichen oder auch die Polizzennummer. Das Vorteilsclub-Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass es im Rahmen der Auftragserfüllung bzw. zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen der AMD Häring KG zur (automationsunterstützten) Erfassung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten im Sinne der DSGVO kommt und bestätigt, von der AMD Häring KG über die Datenverarbeitung informiert worden zu sein.
10.3 Verschwiegenheitspflicht
Die AMD Häring KG ist verpflichtet, alle Angelegenheiten, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für das Vorteilsclub-Mitglied bekannt werden, vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass das Vorteilsclub-Mitglied die AMD Häring KG von dieser Schweigepflicht entbindet oder die AMD Häring KG in Versicherungsangelegenheiten gesetzliche Auskunftspflichten treffen. Soweit es zur Verfolgung von Ansprüchen der AMD Häring KG (insbesondere Ansprüche auf Provision oder Gebühr) oder zur Abwehr von Ansprüchen gegen die AMD Häring KG (insbesondere Schadenersatzansprüche der AMD Häring KG oder Dritter gegen die AMD Häring KG) notwendig ist, ist die AMD Häring KG von ihrer Verschwiegenheitspflicht entbunden. Die AMD Häring KG überbindet diese Verschwiegenheitspflicht auf seine Mitarbeiter.
10.4. Beschwerdemöglichkeit
Beschwerden über die AMD Häring KG können beim Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, Stubenring 1, 1010 Wien, www.bmdw.gv.at, eingebracht werden. Das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort hat Beschwerden von Kunden und anderen Betroffenen, insbesondere Verbraucherschutzeinrichtungen, über Versicherungsvermittler unentgeltlich entgegenzunehmen. Beschwerden über Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen als Versicherungsvermittler werden vom Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auch der Finanzmarktaufsicht zur Kenntnis gebracht.
10.5 Sprache
Die Vertrags- und Geschäftssprache ist Deutsch.