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Eigenheimversicherung

Eine Eigenheimversicherung (oder auch „Gebäudeversicherung“ genannt) ist - ähnlich der Haushaltsversicherung - eine „Bündelversicherung“, das heißt, sie inkludiert die Abdeckung gegen ein Bündel von Gefahren, wie Feuer, Leitungswasser, Sturm und Haftpflicht.

Versichert sind

  • das Hauptgebäude

  • alle Nebengebäude (zB Garagen, Schuppen und Abstellräume) auf dem in der Polizze bezeichneten Grundstück, wenn sie im Antrag angeführt und zur Versicherung beantragt wurden.


Unter „Gebäude“ ist der gesamte Baukörper inklusive der dazugehörigen Grund- und Kellermauern und aller mit dem Gebäude fest verbundenen Einbauten und Adaptierungen zu verstehen (z. B. Zwischenwände, Zwischendecken, Malerei und Anstrich, Tapeten, geklebte Wand-und Bodenbeläge, Heizungsanlagen, sanitäre Einrichtungen, Elektro-, Gas-, Wasserinstallationen, Blitzschutzanlagen).

Versicherte Gefahren:

  • Feuer
    Versichert sind Schäden durch Brand, Blitzschlag (wenn der Blitz direkt in das Haus einschlägt), Explosion, Absturz von Flugzeugen, Folgeschäden durch Löschen, Niederreißen, Ausräumen und Abhandenkommen. Weitere Zusatzdeckungen – wie zum Beispiel Deckung von indirektem Blitzschlag – können individuell abgeschlossen werden.
     

  • Sturm
    Versichert sind Schäden durch Sturm (Spitzengeschwindigkeiten von mehr als 60 km/h) und Folgeschäden durch umstürzende Bäume, Maste usw., Schäden durch Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch und Schäden als unvermeidliche Folge und durch Abhandenkommen bei einem dieser Schadenereignisse. Gegen Sondervereinbarungen können auch weitere Schäden - wie zum Beispiel Schäden durch Hochwasser oder Muren - versichert werden.
     

  • Leitungswasser
    Versichert sind Schäden durch Wasser, das aus wasserführenden Anlagen sowie aus angeschlossenen Maschinen oder Einrichtungen austritt. Ebenfalls versichert sind Bruch- und Frostschäden an Rohrleitungen, Frostschäden an angeschlossenen Einrichtungen und Auftaukosten. Weitere Zusatzdeckungen können in Absprache mit Ihrer Versicherung vorgenommen werden.

    Mögliche Zusatzdeckungen sind unter anderem:
    Korrosionsschäden, Schäden an angeschlossenen Einrichtungen und Armaturen sowie Kosten für die Behebung von Dichtungsmängeln und Verstopfung, Zuleitungsrohre außerhalb des Gebäudes auf dem bzw. außerhalb des Versicherungsgrundstück(s), Fußbodenheizung, Solaranlagen, Schwimmbecken, etc.

    Nicht versichert werden jedoch Schäden durch Witterungsniederschläge und dadurch bedingten Rückstau, Grund- und Hochwasser, Wasserverlust und Hausschwamm.
     

  • Privathaftpflichtversicherung
    Die Privathaftpflichtversicherung ist als Teil des „Bündels“ in der Eigenheimversicherung inkludiert und erstreckt sich auf Schadenersatzverpflichtungen, die einen Haus- und Grundbesitzer treffen können.

    Besonderheiten der Eigenheimversicherung
     

  • Anzeigepflicht
    Nicht nur der Kauf eines Hauses, sondern auch alle Neu- und Umbauten bzw. Gefahrenerhöhungen müssen der Versicherung gemeldet werden, damit der Versicherungsschutz angepasst werden kann.
     

  • Nebenleistungen
    Versichert sind auch Kosten, die aufgewendet werden müssen, um einen Schaden möglichst gering zu halten (Schadenminderungskosten) sowie Aufräumungs-, Abbruch-, Entsorgungs- und Feuerlöschkosten bis zu dem in der Polizze angegebenen Prozentsatz der Gebäude-Versicherungssumme.

    Wurde eine besondere Vereinbarung getroffen, so ist auch der Mietentgang oder, wenn Räume, die Sie selbst benützt haben, nach einem Schaden unbenützbar sind, der ortsübliche Mietwert versichert.
     

  • Gebäude im Rohbau
    Für die Feuerversicherung kann eine (prämienfreie) Rohbaudeckung gewährt werden. Was die Sturmschadenversicherung betrifft, so beginnt hier der Deckungsschutz, sobald das Giebelmauerwerk aufgemauert, die Decken eingezogen, das Dach geschlossen, die Dachvorsprünge verputzt und alle Dachbodenöffnungen (Fenster, Stiegenaufgänge) verschlossen sind. Eine Haftung für die übrigen in der Bündelversicherung eingeschlossenen Risken kann erst nach Fertigstellung bzw. Benützung des Gebäudes beginnen.
     

  • Wenn der Schadenfall eintritt ...
    Die Versicherung muss über einen eingetretenen Schaden unverzüglich informiert werden. Bei Feuer-, Explosions-, Einbruchdiebstahl-, Diebstahl oder Beraubungsschäden ist auch die Polizei zu benachrichtigen. Außerdem sollte eine Liste aller Sachen angefertigt werden, die zerstört oder abhanden gekommen sind. Sparbücher, Kreditkarten etc. sollten sofort gesperrt werden.

    Bei Teilschäden werden die entstandenen Reparaturkosten erstattet, wenn die nötigen Ermittlungen durchgeführt werden konnten. Wurden versicherte Sachen zur Gänze zerstört, so erhält man – solange die Wiederbeschaffung oder Wiederherstellung nicht sichergestellt ist – zuerst eine Teilentschädigung. Diese wird ausbezahlt, wenn Grund und Höhe des Schadens festgestellt sind. Die Differenz zum Neuwert erhält man erst, wenn feststeht, dass zum Beispiel das zerstörte Gebäude wieder hergestellt wird. Ansonsten erhält man den Zeitwert der Gesamtentschädigung. Zu finden ist diese Regelung in den Versicherungsbedingungen.

    Einige Tipps:

  • Bei längeren Abwesenheiten (ab ca. 72 Stunden) den Haupthahn immer abdrehen.

  • Zugefrorene Rohre sind immer vom Fachmann auftauen zu lassen.

  • Durch Sturm entstandene Öffnungen sollten so schnell wie möglich geschlossen werden.

  • Von Schäden möglichst Fotos zur Dokumentation machen.

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