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Haftpflicht

Allgemeines
 

Versichert ist
 

  • der Versicherungsnehmer

  • je nach Vertrag auch weitere Personen (zB Privathaftpflicht -> Ehegatte bzw. Lebensgefährte, eventuell auch Kinder bis zum 25. Lebensjahr, wenn sie im gleichen Haushalt leben und kein eigenes Einkommen haben)


Die Haftpflichtversicherung übernimmt
 

  • die Prüfung der Frage, ob überhaupt und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht

  • den Ersatz der berechtigten Ansprüche

  • die Abwehr unberechtigter Ansprüche

  • die Kosten eines Rechtsstreits bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.


Nicht versichert sind Schäden,
 

  • die der Versicherungsnehmer im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit Dritten zufügt.

  • die einem Dritten vorsätzlich zugefügt werden.

  • die man selbst erleidet, und Ansprüche zwischen Familienangehörigen und Personen, die Versicherungsschutz aus demselben Versicherungsvertrag haben

  • die vorsätzlich herbeigeführt werden

  • die Ansprüche wegen Abhandenkommens von Sachen betreffen

  • betreffend Strafen und Bußgelder, die durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeuges herbeigeführt werden (Kfz-Haftpflichtversicherung!)

  • betreffend Strafen und Bußgelder, die vom Versicherten an fremden Sachen während der Bearbeitung, Benützung, Verwahrung oder Beförderung verursacht werden

  • betreffend Schäden und Mängel an Sachen und Arbeiten, die der Versicherungsnehmer hergestellt oder geliefert hat


Wenn der Schadenfall eintritt ...
 

  • Melden Sie einen Schaden sofort, spätestens aber innerhalb einer Woche.

  • Schildern Sie die Umstände, die zum Schaden geführt haben, genau und wahrheitsgetreu.

  • Leisten Sie niemals eine Zahlung an den Geschädigten ohne vorherige Absprache mit Ihrer Versicherung. Schadenersatz-Verpflichtungserklärungen sollte die Versicherung abgeben.

  • Gegen eine Mahnklage ist sofort Widerspruch zu erheben und die Versicherung zu benachrichtigen.


Die Versicherung ist auch zu informieren,
 

  • wenn ein Anspruch gerichtlich geltend gemacht wird

  • wenn Sie um einen Rechtsanwalt zur Verfahrenshilfe ansuchen

  • wenn eine einstweilige Verfügung zugestellt wird

  • wenn der Streit gerichtlich verkündet wird

  • bei Arrest oder bei Einleitung eines Beweissicherungsverfahrens


Die Allgemeine Haftpflichtversicherung gilt in der Regel in Österreich und kann auf Wunsch auf andere Länder ausgedehnt werden; die Privathaftpflichtversicherung gilt hingegen in ganz Europa und den außereuropäischen Mittelmeer-Anrainerstaaten.
 

Besonderheiten der Haftpflichtversicherung
 

  • Betriebshaftpflicht
    Die Versicherungen bieten neben einer Allgemeinen Betriebshaftpflichtversicherung speziell auf bestimmte Berufsgruppen abgestimmte Vertragsvarianten (zB Bauwesen, Kfz-Reparaturwerkstätten, land- und forstwirtschaftliche Betriebe), die einen speziell für den Berufszweig konzipierten Versicherungsschutz gewährleisten.

    Alle berechtigten Ansprüche der Geschädigten werden von der Betriebshaftpflichtversicherung bis zur vereinbarten Versicherungssumme übernommen. Vorsätzlich herbeigeführte Schäden sind nie versichert.

     

  • Berufshaftpflicht
    Für einige Berufsgruppen ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung sogar gesetzlich vorgeschrieben (z. B. Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater). Eine Haftpflichtversicherung sollte aber in keinem verantwortungsvoll geführten Unternehmen fehlen – auch wenn keine gesetzliche Verpflichtung zum Abschluss besteht.

     

  • Produkthaftpflicht
    Haben Sie vor, Waren zu vertreiben, so sollten Sie wissen, dass die meisten Betriebshaftpflichtversicherungen auch eine Produkthaftpflichtversicherung inkludieren. Aufgrund des Produkthaftpflichtgesetzes haftet für Schäden, die durch ein fehlerhaftes Produkt entstanden sind, derjenige, der es hergestellt und/oder in Verkehr gebracht hat. Stürzt etwa der Lenker eines Fahrrades infolge eines Gabelbruchs, so haftet der Händler dem Konsumenten nach dem Produkthaftungsgesetz für die entstandenen Schäden unabhängig (!) von seinem Verschulden. Unter Umständen ist auch, abhängig von Ihrer Risikosituation, der Abschluss einer Umwelthaftpflichtversicherung sinnvoll.

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